Die Landesregierung NRW hat in Ihrem neuesten Gesetzesentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen eine Entlastung der Bürger in Aussicht gestellt, die unserem Kompromissvorschlag an die FDP-Landtagsfraktion aus dem vergangenen Jahr sehr nah kommt, uns aber nicht weit genug geht.

Laut Landesregierung würde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für das Land einen Ausfall von 130 Mio. Euro bedeuten. Dieser sei durch das Land nicht zu kompensieren, so die Landesregierung.

Stattdessen werden 65 Mio Euro an Landesmitteln für den kommunalen Straßenausbau zur Verfügung gestellt, der Höchstsatz des Anliegerbeitrags auf 40% begrenzt und ein kostengünstiges Kreditverfahren in Aussicht gestellt.

Um noch einen Schritt weiterzugehen, soll am heutigen Montag, den 08.07.2019 im Rat der Stadt Wermelskirchen eine Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen werden, die von den Fraktionen der FDP, CDU, WNK/UWG und Bürgerforum eingebracht wird.

Die Resolution im Wortlaut zum Nachlesen:

Resolution zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie die folgende Resolution an den Rat der Stadt Wermelskirchen zu verweisen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen möge beschließen:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die im Kommunalabgaben-gesetz vorgesehene Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu streichen und die Gemeinden aus Landesmitteln zu unterstützen.

Darüber hinaus ist der kommunale Anteil am Straßenausbau ebenfalls aus Landesmitteln zu finanzieren, damit vor allem finanzschwache Kommunen entlastet werden.

Begründung:

Straßenausbaubeiträge werden von Grundstückseigentümern verlangt, wenn eine Straße nicht mehr sanierungsfähig ist und ausgebaut werden muss.

Eine eigenverantwortliche Erhebung der Straßenausbaubeiträge, wie es in manchen Bundesländern praktiziert wird, ist aufgrund der desolaten Haushaltslage vieler Kommunen nicht zielführend. Finanziell unabhängige Kommunen erhalten dadurch einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Kommunen, die durch Haushaltssicherungsmaßnahmen gezwungen sind, Beiträge von ihren Bürgern zu verlangen.

Folgende Gründe werden für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angeführt:

1. Straßenausbaubeiträge können ihrer Höhe nach existenzbedrohend sein. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner wird eine derartige spontane Belastung nur schwer zu ertragen sein. Zumal Kredite dieses Ausmaßes im hohen Alter unzumutbar sind. Des Weiteren schrecken künftig anfallende Straßenausbaubeiträge junge Familien ab, sich niederzulassen. Der Wegfall von Straßenausbaubeiträgen würde den Zuzug begünstigen und gleichzeitig unüberwindbare finanzielle Sorgen von Bürgerinnen und Bürger bis hin zu erzwungenen Notverkäufen verhindern.

2. Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge sollen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern gleichzeitig auch die Kommunen entlastet werden.

3. Straßenausbaubeiträge unterliegen bei ihrer Berechnung nicht dem Verursacherprinzip, da die Berechnungsgrundlage die Grundstücksgröße und nicht der Verkehr ist, der die Straße tatsächlich nutzt. Eine Abnutzung der Straße kann nicht von der Grundstücksgröße her abgeleitet werden.

4. Das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und dem Erhebungsaufwand ist schlecht. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird der Verwaltungsaufwand optimiert und somit Kosten innerhalb der Verwaltung reduziert. Wegfallende Bürokratie stärkt so automatisch den Finanzhaushalt aller Gemeinden.