Beim Bürgertreff an der Mannesmannstraße ging es um den Zustand der Straße und mögliche für Anlieger anfallende Straßenausbaubeiträge.

Auf Landesebene und in vielen Kommunen wird über die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen diskutiert. Die bürgerlichen Fraktionen in Wermelskirchen – CDU, FDP, WNKUWG und BüFo – haben das gleiche Ziel: Anwohner sollen für Straßenausbauten nicht mehr über „Anliegergebühren“ zur Kasse gebeten werden.

Die Ortspolitiker wenden sich an Bürgermeister Rainer Bleek mit einem Resolutionsantrag, der in der Ratssitzung am Montag behandelt werden soll.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen solle aufgefordert werden, die im Kommunalabgabengesetz vorgesehene Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu streichen und die Gemeinden aus Landesmitteln zu unterstützen. „Darüber hinaus ist der kommunale Anteil am Straßenausbau ebenfalls aus Landesmitteln zu finanzieren, damit vor allem finanzschwache Kommunen entlastet werden. Denn Straßenausbaubeiträge werden von Grundstückseigentümern verlangt, wenn eine Straße nicht mehr sanierungsfähig ist und ausgebaut werden muss“, heißt es in dem Antrag. Der zielt somit auch darauf ab, dass die Stadt nicht auf den kompletten Kosten sitzen bleibt, wenn Bürger nicht mehr rund 50 Prozent der Kosten tragen. Eine eigenverantwortliche Erhebung der Beiträge wäre bitter für eine arme Kommune wie Wermelskirchen, die noch in der Haushaltssicherung stecke und sparen müsse. „Finanziell unabhängige Kommunen erhalten dadurch einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Kommunen, die durch Haushaltssicherungsmaßnahmen gezwungen sind, Beiträge von ihren Bürgern zu verlangen“, argumentieren die Antragsteller.

Die Fraktionen begründen ihren Antrag mit folgenden Argumenten:

Hohe Straßenausbaubeiträge können für die Eigentümer existenzbedrohend sein. Vor allem Rentner könnten die Beträge kaum stemmen, Kredite seien im hohen Alter unzumutbar. Anfallende Straßenausbaubeiträge schreckten junge Familien ab, sich hier niederzulassen. Der Wegfall von Straßenausbaubeiträgen würde den Zuzug begünstigen und Bürgern finanzielle Sorgen nehmen oder gar Notverkäufe verhindern. Auch die Kommunen würden entlastet werden.

Straßenausbaubeiträge unterliegen den Antragstellern zufolge bei ihrer Berechnung derzeit nicht dem Verursacherprinzip. Die Höhe bemesse sich nach der Grundstücksgröße und nicht nach den Nutzern der Straße, den Verkehrsteilnehmern. „Eine Abnutzung der Straße kann nicht von der Grundstücksgröße her abgeleitet werden.“ Das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und dem Erhebungsaufwand sei schlecht. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werde der Verwaltungsaufwand optimiert, Verwaltungskosten reduziert. Wegfallende Bürokratie stärke so automatisch den Finanzhaushalt aller Gemeinden.

Von Solveig Pudelski – Bergische Morgenpost vom 08.07.2019

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